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Baugebiet Längelter

Heilbronn wächst und auch in den nächsten Jahren wird die Einwohnerzahl laut verschiedener Prognosen weiter steigen. Deshalb müssen weitere Flächen für dringend benötigten neuen Wohnraum ausgewiesen werden. Eine der wenigen Flächen im Stadtgebiet, die dafür in Frage kommen, ist das Gebiet Längelter bei der Kreisberufsschule in Heilbronn-Böckingen. Hier könnten in den 2030er Jahren auf einer Fläche von ca. 18 ha rund 950 neue Wohnungen für ca. 2000 Personen entstehen.


Das geplante Baugebiet liegt auf der Kuppe zwischen der Haseltersiedlung und Alt-Böckingen, unmittelbar angrenzend an das Berufsschulzentrum. Die Nähe zur Stadtbahnhaltestelle, zum Ziegeleipark und zum Ortskern von Alt-Böckingen mit seinen Versorgungseinrichtungen machen das Gebiet zu einem attraktiven Wohnstandort. Zudem existieren für den Bereich Längelter bzw. für das Schulgelände bereits rechtskräftige Bebauungspläne, die eine Bebauung zulassen, aber bisher nicht bzw. nicht vollumfänglich umgesetzt wurden.
 

Neues Konzept für das Neubaugebiet Längelter 


Die Pläne für das Gebiet stammen vom Büro Citiplan GmbH und Freiraumplanung Sigmund Landschaftsarchitekten GmbH, die 2019 den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb gewonnen haben. Nach einem intensiven Planungsprozess und einer Diskussion im Gemeinderat liegt jetzt ein überarbeitetes Konzept vor. Geplant sind ein vielfältiges Quartier mit gemeinschaftlich nutzbaren Wohnhöfen, ein hoher Anteil an Grünflächen und hohe Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung. Im Juli wird die Stadt das Konzept in einer Infoveranstaltung vorstellen und die Öffentlichkeit beteiligen. Das umfangreiche Konzept ist auf dieser Seite als Download verfügbar.

Damit sich die Eigentumsverhältnisse in dem fast 18 Hektar großen Gebiet nicht als Hindernis erweisen, sichert sich die Stadt jetzt ein Vorkaufsrecht auf die im Plangebiet liegenden Grundstücke in Privateigentum. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, 14. Mai, die „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht ‚Längelter‘ beschlossen. Die Satzung gibt der Stadt das Recht, bebaute und unbebaute Grundstücke zu erwerben, die zum Kauf angeboten werden. Nicht damit verbunden ist ein generelles Kaufrecht für alle Grundstücke.


Bislang befinden sich etwa 70 Prozent der Grundstücke im Satzungsgebiet östlich und südlich der Kreisberufsschule in Böckingen in Privateigentum. Nur 30 Prozent der Fläche gehören bisher der Stadt. Um jedoch auch Gemeinschaftseinrichtungen wie eine Kita, eine Grundschule, und ein Quartierszentrum umsetzten zu können, benötigt die Stadt weitere Flächen. Darüber hinaus sind diese auch erforderlich, um die Grundstücke wie im Neckarbogen im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens vergeben zu können. Weiterhin sollen Grundstücksspekulationen vermieden werden, um die Schaffung von kostengünstigen Mietwohnungen und eines sozial gemischten Wohngebiets für Singles, Paare, Familien, Junge und Alte zu begünstigen.

Der Gemeinderat hatte bereits im Januar 2017 auf der Grundlage eines Wohnbauflächenkonzepts der Verwaltung den Auftrag dazu erteilt, das Baugebiet Längelter mitsamt dem Gelände der Fritz-Ulrich-Schule zu entwickeln. Hintergrund ist die anhaltend große Nachfrage nach Wohnraum, die nicht allein durch Innenentwicklung gedeckt werden kann. Dabei soll das Baugebiet Längelter einen entscheidenden Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfs in Heilbronn leisten. Darüber hinaus soll mit dem neuen Gebiet eine Weiterentwicklung von Böckingen gewährleistet werden, da die bestehenden Baugebiete wie die Wasserturmsiedlung nahezu vollständig aufgesiedelt sind.


Nach diversen Voruntersuchungen – unter anderem zum Lärm- und Artenschutz – wurde das Plangebiet abgegrenzt und die Zielsetzung für die Entwicklung des Baugebiets erarbeitet, um auf dieser Grundlage einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb auszuschreiben.


In einem umfassenden Beteiligungsprozess unter Einbindung der Öffentlichkeit, der Gremien des Gemeinderats, der betroffenen Ämter und Träger und der teilnehmenden Preisrichter wurde die Wettbewerbsauslobung mit den Zielen und Rahmenbedingungen für das Baugebiet und den städtebaulichen Wettbewerb entwickelt und am 17.12.2018 vom Gemeinderat beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 17.12.2018 wurden zudem die Bedenken und Anregungen behandelt, die im Zuge der Bürgerbeteiligung (im Juli und August 2018) zu den Zielen und Rahmenbedingungen des Wettbewerbs für das Baugebiet Längelter vorgebracht wurden. In einem Bericht wird dargestellt, wie im Einzelnen mit den Anregungen umgegangen wurde.


Am offenen städtebaulichen freiraumplanerischen Wettbewerb nahmen 20 interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus renommierten Stadtplanungsbüros und Landschaftsarchitekturbüros teil und erarbeiteten aus den vorgegebenen Zielen eine städtebauliche Konzeption für das neue Baugebiet „Längelter“.


Am 17.07.2019 tagte das Preisgericht mit Fachpreisrichtern aus den Disziplinen Stadtplanung, Architektur und Landschaftsarchitektur. Sachpreisrichter waren Vertreter aus dem Gemeinderat, der Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister Mergel. Der Vorsitz lag bei Reiner Nagel, Architekt und Stadtplaner und Vorstand der Bundesstiftung Baukultur. Den ersten Preis vergab die Jury einstimmig an die Arbeitsgemeinschaft citiplan GmbH aus Pfullingen (Stadtplaner) mit Freiraumplanung Sigmund Landschaftsarchitekten aus Grafenberg.


Neben dem ersten Preisträger vergab das Preisgericht drei weitere Preise und zwei Anerkennungen. Der zweite Preis ging an das Büro Projekt GmbH Planungsgesellschaft für Städtebau, Architektur und Freianlagen aus Esslingen. Die Arbeitsgemeinschaft Humpert & Kösel-Humpert Freie Architekten & Stadtplaner GmbH aus Karlsruhe mit stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH aus Karlsruhe erhielt den dritten Preis und die Arbeitsgemeinschaft Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft aus Stuttgart mit Glück Landschaftsarchitektur GmbH aus Stuttgart den vierten Preis. Anerkennungen gingen an die Arbeitsgemeinschaft Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg mit Kienleplan GmbH aus Leinfelden-Echterdingen und die Arbeitsgemeinschaft ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR aus Stuttgart mit Blank Landschaftsarchitekten aus Stuttgart.


Das Preisgericht empfahl der Stadt Heilbronn, die städtebauliche Konzeption des ersten Preisträgers zur Grundlage für die weitere strategische Rahmenplanung zu machen.


Dieser Empfehlung ist die Stadt Heilbronn gefolgt. Ende 2019 wurden die Preisträger mit der Weiterentwicklung des Konzepts beauftragt.

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