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Bürgerservice A-Z

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Anmeldung eines Sterbefalles

Tipp

Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalles können täglich von 8.30 bis 12 Uhr eingereicht und abgeholt werden.

Bei einem Todesfall entstehen plötzlich Fragen über die Beurkundung des Sterbefalles und der Bestattung. Mit den nachstehenden Hinweisen können wir nicht alle Fragen beantworten. Jedoch dürfen Sie gerne telefonisch oder persönlich unsere Beratung in Anspruch nehmen. Oft werden Sie als erstes auch mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufgenommen haben. Ihr beauftragter Bestatter kann Sie selbstverständlich über sämtliche mit der Bestattung zusammenhängende Fragen beraten und Ihnen auch die Formalitäten der Sterbefallanmeldung abnehmen.

Wer ist für die Sterbefallbeurkundung zuständig?
Das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Ist eine Anzeigefrist zu beachten?
Jeder Sterbefall soll spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (der Samstag gilt dabei nicht als Werktag) angezeigt werden.

Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unter dem Euronotruf 112. Nach Erhalt der ärztlichen Todesbescheinigungen können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der beauftragte Bestatter kann auch den Sterbefall beim Standesamt anzeigen. Selbstverständlich können auch Sie selbst persönlich den Sterbefall beim zuständigen Standesamt anzeigen.

Sterbefall im Krankenhaus Am Gesundbrunnen
Sie werden vom Krankenhaus benachrichtigt und informiert. Die Krankenhausverwaltung erstellt die Sterbeunterlagen mit Sterbeanzeige und übergibt diese Unterlagen den Angehörigen oder einem beauftragten Bestatter zur persönlichen Vorlage beim Standesamt.

Wer meldet den Sterbefall?
Die Beurkundung des Sterbefalles kann erst erfolgen, wenn dem Standesamt der Sterbefall auch angezeigt wurde.
Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
  • jede andere Person, die unmittelbar vom Sterbefall Kenntnis hat, oder
  • Krankenhäuser und weitere Anstalten wie Alten- und Pflegeheime.

Welche Unterlagen werden zur Beurkundung des Sterbefalles benötigt?
Eine pauschale Beantwortung ist dazu nicht möglich. Allgemein wären aber zur Anzeige mitzubringen:

  • der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung (erhältlich vom Arzt)
  • Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung (ebenfalls vom Arzt, grauer Umschlag)

Bei Ledigen zusätzlich:

  • Geburtsurkunde

Bei Verheirateten zusätzlich:

  • Eheurkunde oder Stammbuch

Bei Verwitweten zusätzlich:

  • Die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten

Bei Geschiedenen zusätzlich:

Bei Wohnsitz außerhalb von Heilbronn zusätzlich:

  • Erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.
Gebührenfreie Sterbeurkunden erhalten Sie für Zwecke der Krankenversicherung, Rente, Friedhofsverwaltung und für die kirchliche Bestattung.
Lediglich für die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden werden folgende Gebühren fällig:
jede Sterbeurkunde 20 Euro

Nachlassangelegenheiten:
Das Nachlassgericht beim Amtsgericht wird von dem Sterbefall durch das Standesamt des Wohnsitzes schriftlich informiert.

Bei Fragen zum Thema Sterbefall klicken Sie hier auf Ansprechpartner.