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Staatsangehörigkeitsausweise

Tipp

Sie haben Fragen und wissen nicht genau, was Sie machen müssen? Unter FAQs Ausländerangelegenheiten haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

Erforderliche Unterlagen:

Sie müssen der Staatsangehörigkeitsbehörde nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die ist möglich durch:

  • Urkunden
  • Auszug aus dem Melderegister
  • andere schriftliche Beweismittel

Gegebenenfalls ist es im Einzelfall erforderlich, weitere Unterlagen vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal Baden-Württemberg.